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   OLG Oldenburg, 03.03.1998 - 5 W 35/98   

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https://dejure.org/1998,8403
OLG Oldenburg, 03.03.1998 - 5 W 35/98 (https://dejure.org/1998,8403)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.03.1998 - 5 W 35/98 (https://dejure.org/1998,8403)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. März 1998 - 5 W 35/98 (https://dejure.org/1998,8403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO; § 23a Nr. 2 GVG; § 23 Nr. 1 GVG; § 71 Abs. 1 GVG; § 1603 Abs. 1 BGB
    Begehren der Klägerin der Zahlung der Kosten für ihre Betreuung in einem Altenpflegeheim und von Taschengeld von ihrem Sohn; Vertragliche Unterhaltsregelungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundbesitz, allgemeiner Vermögensauseinandersetzung oder vorweggenommener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begehren der Klägerin der Zahlung der Kosten für ihre Betreuung in einem Altenpflegeheim und von Taschengeld von ihrem Sohn; Vertragliche Unterhaltsregelungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundbesitz, allgemeiner Vermögensauseinandersetzung oder vorweggenommener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601, § 2147; GVG § 23a Nr. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1120
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.03.1998 - 5 W 35/98
    Diese mit Sinn und Zweck, d.h. mit einer Zuständigkeitskonzentration und der dadurch bedingten besonderen Sachkunde des zur Entscheidung über gesetzliche Unterhaltsansprüche aus Ehe oder Verwandtschaft berufenen Gerichts, motivierte weite Auslegung erfasst aber nicht vertragliche Unterhaltsregelungen, die untrennbar mit einer Vermögensauseinandersetzung vermengt sind, und erst recht nicht vertragliche Unterhaltsregelungen z.B. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundbesitz, allgemeiner Vermögensauseinandersetzung oder vorweggenommener Erbfolge, denen keine gesetzliche Unterhaltspflicht zugrunde liegt (vgl. BGH NJW 1978, 1531, 1533 [BGH 03.05.1978 - IV ARZ 26/78] ; BGH NJW 1979, 2517, 2518 [BGH 29.05.1979 - IV ARZ 30/79]; BGH NJW 1979, 2046; Kissel, GVG , 2.Aufl., § 23 a Rdn. 14; Wolf in: MüKo- ZPO , § 23 a GVG Rdn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 56. Aufl., § 23 a GVG Rdn. 3).
  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78

    Einordnung einer Vollstreckungsabwehrklage als Familiensache - Vereinbarkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.03.1998 - 5 W 35/98
    Diese mit Sinn und Zweck, d.h. mit einer Zuständigkeitskonzentration und der dadurch bedingten besonderen Sachkunde des zur Entscheidung über gesetzliche Unterhaltsansprüche aus Ehe oder Verwandtschaft berufenen Gerichts, motivierte weite Auslegung erfasst aber nicht vertragliche Unterhaltsregelungen, die untrennbar mit einer Vermögensauseinandersetzung vermengt sind, und erst recht nicht vertragliche Unterhaltsregelungen z.B. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundbesitz, allgemeiner Vermögensauseinandersetzung oder vorweggenommener Erbfolge, denen keine gesetzliche Unterhaltspflicht zugrunde liegt (vgl. BGH NJW 1978, 1531, 1533 [BGH 03.05.1978 - IV ARZ 26/78] ; BGH NJW 1979, 2517, 2518 [BGH 29.05.1979 - IV ARZ 30/79]; BGH NJW 1979, 2046; Kissel, GVG , 2.Aufl., § 23 a Rdn. 14; Wolf in: MüKo- ZPO , § 23 a GVG Rdn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 56. Aufl., § 23 a GVG Rdn. 3).
  • BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 30/79

    Reichweite der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses wegen Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.03.1998 - 5 W 35/98
    Diese mit Sinn und Zweck, d.h. mit einer Zuständigkeitskonzentration und der dadurch bedingten besonderen Sachkunde des zur Entscheidung über gesetzliche Unterhaltsansprüche aus Ehe oder Verwandtschaft berufenen Gerichts, motivierte weite Auslegung erfasst aber nicht vertragliche Unterhaltsregelungen, die untrennbar mit einer Vermögensauseinandersetzung vermengt sind, und erst recht nicht vertragliche Unterhaltsregelungen z.B. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundbesitz, allgemeiner Vermögensauseinandersetzung oder vorweggenommener Erbfolge, denen keine gesetzliche Unterhaltspflicht zugrunde liegt (vgl. BGH NJW 1978, 1531, 1533 [BGH 03.05.1978 - IV ARZ 26/78] ; BGH NJW 1979, 2517, 2518 [BGH 29.05.1979 - IV ARZ 30/79]; BGH NJW 1979, 2046; Kissel, GVG , 2.Aufl., § 23 a Rdn. 14; Wolf in: MüKo- ZPO , § 23 a GVG Rdn. 7; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 56. Aufl., § 23 a GVG Rdn. 3).
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